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Zeitungsleser

Mitglied statt Mieter

Um eine Wohnung bei der hwg mieten zu können, müssen Sie Mitglied sein oder es halt werden. Als Mitglied sind Sie nicht nur Mieter, sondern erhalten mit dem Dauernutzungvertrag ein lebenslanges Wohnrecht im genossenschaftlichen Eigentum.

Für die Mitgliedschaft muss mindestens ein Geschäftsanteil erworben werden und um das demokratische Verhältnis nicht zu verfälschen, darf eine Person höchstens 50 Anteile erwerben. Ein Geschäftsanteil beträgt 520 Euro. Bei entsprechender Geschäftsentwicklung erhalten die Mitglieder eine jährliche Dividendenausschüttung.

Das Ende des Nutzungsverhältnisses muss nicht zwangsweise die Beendigung der Mitgliedschaft bedeuten. Wenn Sie möchten, können Sie weiter Mitglied bleiben und ggf. von den Dividenden profitieren. Bei Kündigung muss diese zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen und mindestens ein Jahr vorher schriftlich erfolgen. Die Geschäftsanteile werden dann wieder ausgezahlt.

Im Detail gelten die Betimmungen unserer Satzung:

Satzung

 

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Sie sind nicht allein

Die hwg hat rund 1550 Mitglieder. Diese Mitglieder halten wiederum ca. 1650 Anteile.

Fast 65% der Mitglieder sind länger als fünf Jahre bei der hwg, einige fast schon 80 Jahre. Das mag einerseits bedeuten, dass man bei der hwg steinalt werden kann, anderseits muss man nicht unbedingt alt sein: der Anteil der bis 20-jährigen Mitgliedern ist zuletzt um über 50% gestiegen.

Wir sorgen fürs Wohnen,
Sie können leben.
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